|
AGB I
Allgemeine
Geschäftsbedingungen Briefbereich
oct.ag
Stand September 2022
|
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Bereich des
Briefzustelldienstes, für die Beförderung gewöhnlicher
sowie terminierter Briefe (nachfolgend Sendungen genannt), für
den unter Regionalgebiet bezeichneten Zustellbereich. Ergänzend
zu den AGB’s gilt das Leitungs- und Preisverzeichnis in der
jeweils gültigen Fassung.
2. Vertragsverhältnis
Das Vertragsverhältnis kommt jeweils bei der Übergabe der
Briefsendungen an unsere Abholfahrer, bzw. die von uns beauftragten
Unternehmen zustande. Dem Versender obliegt die Pflicht, die Einlieferungsliste
detailliert auszufüllen, und dem Abholfahrer mit den Briefen
zu übergeben oder an einem vereinbarten Platz (in der von der
oct.ag zur Verfügung gestellten Box) zu hinterlegen. Der
Versender ist verpflichtet die in Anspruch genommenen Dienstleistungen
pünktlich zu vergüten. Bei anhaltendem Falschausfüllen
der Übergabequittung durch den Versender behält sich oct.ag
vor, die Abholung einzustellen. Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich
und beinhaltet ein Zahlungsziel von 5 Tagen. Bei Nichteinhalten des
Zahlungsziels behält sich oct.ag vor, die Abholung ohne
vorherige Mahnung einzustellen. oct.ag arbeitet ausschließlich
auf Grundlage dieser AGB’s. Sollten Briefe zur Abholung
bereitgestellt werden, die von der Beförderung ausgeschlossen
sind, können diese an den Versender zurückgegeben werden.
Bei Briefen, die das maximal angegebene Format überschreiten,
erfolgt eine Nachberechnung. Abweichende Bedingungen sind schriftlich
zu vereinbaren.
3. Beförderungsausschluss
Von der Beförderung sind ausgeschlossen: Versendungen mit sitten-
und verfassungswidrigen Schriften. Sendungen deren Inhalt Gefahr
für Gesundheit und Leben der oct.ag Mitarbeiter sowie
Mitarbeiter der beauftragten Unternehmen darstellen können.
Geld sowie Wertpapiere sind von der Auslieferung ebenfalls ausgeschlossen.
Sollten derartige Sendungen bei der oct.ag aufgegeben werden,
behält sich die oct.ag vor diese Sendungen kostenpflichtig
dem Absender zurückzuliefern.
4. Postfachzustellung
oct.ag nimmt keine Auslieferungen an Postfachadressen
vor. oct.ag behält sich vor, postfachadressierte Sendungen
zurück an den Absender auszuliefern.
5. Auslieferbestätigung
Briefe die persönlich zugestellt werden müssen (vergleichbar
mit Übergabeeinschreiben) werden vom Empfänger oder dem,
der sich unter der angegebenen Adresse als Empfangsberechtigter erklärt,
mit Unterschrift und Datum quittiert.
6. Ablieferhindernisse
Briefe, die nicht zugestellt werden können, werden gemäß Versenderanweisung
behandelt. oct.ag behält sich vor, Briefe nicht zuzustellen,
wenn beim Empfänger nur unter unverhältnismäßig
großen Schwierigkeiten zugestellt werden kann z.B. große
oder aggressive Hunde auf dem Grundstück, Gewalt gegen den Zusteller
oder kein Briefkasten sowie kein eindeutig gekennzeichnetes Briefkasten.
7. Leistungsstörung
Im Falle eines Verlustes oder Beschädigung einer Sendung haftet
oct.ag bis maximal 20 € des nachgewiesenen Schadens. oct.aghaftet
nicht für Folge- oder Vermögensschäden. oct.ag
haftet bei nicht pünktlich zugestellten Sendungen max. bis zum
Betrag des bezahlten Transportgelds.
8. Sonstige Regelungen
(1) Ansprüche gegenüber der oct.ag können weder
abgetreten noch verpfändet werden. Ausgenommen sind Ansprüche
auf Schadenersatz und auf Erstattung von Leistungsentgelten, die
abgetreten, aber nicht verpfändet werden können.
(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des
Auftragnehmers aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend
zu machen, es sei denn, die
Ansprüche des Auftraggebers sind rechtskräftig festgestellt
oder vom Auftragnehmer anerkannt.
(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für
Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen aus diesen
AGB unterliegenden Verträgen ist Düsseldorf.
(4) Für einen zwischen oct.ag und dem Versender geschlossenen
Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen
werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn oct.ag ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen hat.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. |
AGB II
Allgemeine
Geschäftsbedingungen nationaler Expressbereich
oct.ag
Stand September 2022
|
- Die Beförderung erfolgt auf der Basis des Handelsgesetzbuches
(HGB) sowie der nachfolgenden Bedingungen. Der Beförderungsvertrag
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (oct.ag)
kommt durch die mündliche oder schriftliche Annahme des
Angebotes von oct.ag an den Auftraggeber zustande.
- Zustellung und Auslieferung von Sendungen erfolgt nur gegen
Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Personen, von
denen nach Umständen angenommen werden kann, dass sie zur
Annahme der Sendungen befugt sind. oct.ag bestimmt die
Versendungsart sowie den Versendungsweg. oct.ag ist berechtigt,
andere Transportunternehmen mit der Beförderung der Sendung
zu Beauftragen.
- Die Berechnung der Aufträge erfolgt nach der jeweils gültigen
Preisliste oder nach mündlicher bzw. schriftlicher Einzelabsprache.
Rechnungen werden wöchentlich erstellt und sind nach 5 Tagen
rein netto Kasse fällig. oct.ag ist berechtigt, bei
fälligen Rechnungen Sendungen solange zurückzuhalten,
bis das Konto ausgeglichen ist. Die Erstellung von Einzelrechnungen
ist gegen ein zusätzliches Entgelt in angemessener Höhe
möglich. Im Falle des Zahlungsverzuges ist oct.ag
berechtigt, dem Auftraggeber je angefangenem Kalendermonat 1%
Zinsen zu berechnen. Des Weiteren wird pro ausgestellte Mahnung
eine Pauschale von EUR 15,00 netto fällig. Eine Aufrechnung
mit Gegenansprüchen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig.
- Bei Sendungen, deren Annahme vom Empfänger verweigert
wird, erfolgt die Rücksendung auf Anweisung des Versenders
/ Auftraggebers zu den jeweils gültigen Tarifen. Kosten,
die durch eine Tourenumverfügung des Arbeitgebers oder sonstigen
Berechtigten entstehen, trägt der Auftraggeber. Ist der
Empfänger mehr als 5 Werktage nicht annahmebereit, so werden
entstehende Lagerkosten ebenfalls dem Auftraggeber belastet.
- Bei unfreien Sendungen werden die Frachtkosten dem Empfänger
in Rechnung gestellt. Sollte der Empfänger die Zahlung
verweigern oder mit der Zahlung mehr als 4 Wochen in Verzug treten,
so wird der Gesamtbetrag zzgl. 20,- EUR Bearbeitungsgebühr
dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Sollte der Empfänger
die Annahme verweigern so wird die Sendung an den Auftraggeber
zurückbefördert. Die hierfür anfallenden Kosten
(Hin- und Rücktransport) trägt der Auftraggeber.
- Von der Annahme zur Beförderung ausgeschlossen sind Güter
von besonderem Wert. Darunter fallen Münzen, Banknoten,
Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, ungefasste Edelsteine,
Industriediamanten, lose Metalle, Kunstwerke, Dias mit einem
Wert von über 5,- EUR sowie alle Sendungen deren Wert 7.500,-
EUR überschreitet. Ausgeschlossen sind ferner Waren,
welche durch die Beschaffenheit andere Waren beeinträchtigen
und gefährden, welche Fäulnis und schnellem Verderben
ausgesetzt sind sowie gefährliche Güter der Gefahrgutklassen
1 bis 9. Weiterhin vom Transport ausgeschlossen sind alle dem
Beförderungsverbot nach § 2 des Postgesetzes unterliegenden
Sendungen. Werden derartige Güter ohne besonderen Wert Hinweis übernommen,
so haftet der Auftraggeber auch ohne Verschulden für jeden
daraus entstandenen Schaden. stadpost.ag ist berechtigt, Sendungen
aufgrund der Inhaltserklärung gemäß den Versandpapieren
gegebenenfalls zurückzuweisen.
- Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung
der vereinbarten Beförderung eine Verpackung erfordert,
so zu verpacken, dass es vor Verlust und Beschädigung (für
Umschlag und LKW-Transport) geschützt ist und dass auch
dem Frachtführer keine Schäden entstehen. Der Absender
hat das Gut ferner, soweit dessen vertragsgemäße Behandlung
dies erfordert, zu kennzeichnen. Jede Sendung muss mit einem
entsprechenden Versandauftrag versehen sein. Dieser ist auf unserer
Webseite zu der gehörigen Kundennummer hinterlegt. Der Versandauftrag
muss ordnungsgemäß an der Sendung befestigt werden.
Jede Sendung gilt als Einzelsendung. Sendungen die nach dem Ermessen
von oct.ag unzulänglich verpackt sind, sind von der
Beförderung ausgeschlossen. Sollte eine Sendung falsch adressiert
sein, so wird oct.ag die Sendung an den Absender auf dessen
Kosten zurücktransportieren.
- oct.ag ist berechtigt, Sendungen z.B. zur Anschriftenermittlung
oder aus sonstigen Gründen zu öffnen und zu inspizieren.
- Bei Verlust oder Beschädigung haftet oct.ag dem
Auftraggeber für den eingetretenen Schaden bis zum Wert
der Sendung, maximal mit EUR 500,00, mindestens jedoch mit einem
Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten für jedes Kilogramm
Rohgewicht. (Dies entspricht 10,23 EUR je kg) Ein darüber
hinausgehende Haftung besteht nicht. oct.ag haftet ebenfalls
nicht für Verzugs- und/oder Folgeschäden.
- Versicherung durch eine Speditionsversicherung (SpV) besteht
nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit – gegen Zuschlag – sich
gegen Schäden, für welche oct.ag infolge der
Haftungsbegrenzung nicht aufzukommen hat, gesondert zu versichern.
Der Auftraggeber wird oct.ag bei Verlust, Beschädigung
oder Verzögerung von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich
eigener Versicherer freistellen, die über die oct.ag
im Rahmen der vorliegenden Bedingungen zugestandene Haftung hinausgehen.
Tritt ein Schadensereignis ein, welches voraussichtlich zu einem
Ersatzanspruch führen wird (hiervon ausgenommen sind Höhere
Gewalt sowie Unfall, Streik o.ä.), so ist oct.ag unverzüglich
vom Auftraggeber zu unterrichten. Dieser hat folgende Beläge
vorzulegen: Versandanzeige mit Schadensvermerk, Originalrechnung über
das vom Schaden betroffene Gut. Auch in einem hochwertigen Sammelverkehr
verbleiben Restrisiken. Besonders wichtige und /oder wertvolle
Sendungen melden Sie bitte vorher zur Festlegung besonderer Sicherheitsmaßnahmen
an.
- Zum Schutz der am Postverkehr Beteiligten hat der Gesetzgeber
den Unternehmen, welche Postdienste erbringen oder daran mitwirken,
besondere Verpflichtungen zur Wahrung des Postgeheimnisses und
des Datenschutzes auferlegt. Diesen Verpflichtungen hat sich
auch die oct.ag unterworfen und verfügt über
einen Datenschutzbeauftragten.
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder
werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung
tritt ersatzweise die entsprechende Bestimmung aus dem HGB.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen
Sondervermögen aus diesen AGB unterliegenden Verträgen
ist Düsseldorf.
|
AGB III
Allgemeine
Geschäftsbedingungen internationaler Expressbereich
oct.ag
Stand September 2022
|
|
- Die Beförderung erfolgt auf Basis des Handelsgesetzbuches
(HGB), bei grenzüberschreitendem Verkehr innerhalb Europas
gemäß dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag
im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), im internationalen
Luftfrachtverkehr gemäß dem Warschauer Abkommen (WA)
im Rahmen seines Geltungsbereiches sowie der nachfolgenden Bedingungen.
Der Beförderungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmer (oct.ag) kommt durch die mündliche oder
schriftliche Annahme des Angebotes von oct.ag an den Auftraggeber
zustande.
- Zustellung und Auslieferung von Sendungen erfolgt nur gegen
Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Personen, von
denen nach Umständen angenommen werden kann, dass sie zur
Annahme der Sendungen befugt sind. Stadtpost.ag bestimmt die
Versendungsart sowie den Versendungsweg. oct.ag ist berechtigt,
andere Transportunternehmen mit der Beförderung der Sendung
zu beauftragen.
- Die Berechnung der Aufträge
erfolgt, nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach mündlicher
bzw. schriftlicher Einzelabsprache. Rechnungen werden wöchentlich
erstellt und sind nach 5 Tagen rein netto Kasse fällig. oct.ag
ist berechtigt, bei fälligen Rechnungen Sendungen solange
zurückzuhalten, bis das Konto ausgeglichen ist. Die Erstellung
von Einzelrechnungen ist gegen ein zusätzliches Entgelt in
angemessener Höhe möglich. Im Falle des Zahlungsverzugs
ist oct.ag berechtigt, dem Auftraggeber je angefangenen Kalendermonat
1% Zinsen zu berechnen. Des Weiteren wird pro ausgestellte Mahnung
eine Pauschale von EUR 15,00 netto fällig. Eine Aufrechnung
mit Gegenansprüchen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig.
- Bei Sendungen, deren Annahme vom
Empfänger verweigert wird, erfolgt die Rücksendung auf
Anweisung des Versenders / Auftraggebers zu den jeweils gültigen
Tarifen. Kosten, die durch eine Tourenumverfügung des Arbeitgebers
oder sonstigen Berechtigten entstehen, trägt der Auftraggeber.
Ist der Empfänger mehr als 5 Werktage nicht annahmebereit,
so werden entstehende Lagerkosten ebenfalls dem Auftraggeber belastet.
- Der Versender ist verpflichtet, alle Auskünfte zu erteilen,
die vor Aushändigung der Sendung an den Empfänger zur
Erfüllung der Zoll-, Steuer- oder Polizeivorschriften erforderlich
sind, und alle zu diesem Zweck notwendigen Begleitpapiere dem
Luftfrachtbrief beizugeben. Der Absender haftet dem Luftfrachtführer
für alle Schäden, die aus dem Fehlen, der Unzulänglichkeit
dieser Auskünfte und Papiere entstehen, es sei denn, dass
dem Luftfrachtführer oder seinen Leuten ein Verschulden
zur Last fällt. Mit der Übergabe der Sendung an oct.ag wird oct.ag
oder ein durch oct.ag beauftragtes Unternehmen als Zollagent
mit der Zollabfertigung beauftragt. Zollstrafen, Lagergebühren
und sonstige Kosten, die durch Handlungen der Zollbehörden
oder aufgrund Fehlens vollständiger Ausfuhrdokumente, Lizenzen
oder Erlaubnisbescheinigungen seitens des Versenders oder des Empfängers
entstehen, werden dem Empfänger gemeinsam mit ggf. erhobenen
Zollgebühren und Steuern in Rechnung gestellt. Falls der Empfänger
nicht auf erste Anforderung zahlt, ist der Versender- und wenn
dieser vom Vertragspartner- für die Zahlung haftbar. Aus Abwicklungstechnischen
Gründen müssen sendungsbegleitende, für Dritte bestimmte
Unterlagen (z.B. Lieferscheine) unmittelbar und sicher am Sendungsgut
befestigt werden.
- Muss wegen falscher Angaben im Versandauftrag eine neue Rechnung
erstellt werden, berechnet oct.ag eine Gebühr von
EUR 10,- zzgl. MwSt. Rechnungen des Spediteurs sind sofort zu
begleichen. Einfuhrumsatzsteuer, Einfuhrzölle und sonstige
damit verbundene Aufwendungen sind bei Zustellung zahlbar, alle übrigen
Beträge innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt.
- Ein schriftlicher Abliefernachweis kann zum Preis von 20,-
EUR pro Nachweis angefordert werden.
- Unfreie Sendungen sind vom internationalen Versand ausgeschlossen.
Es haftet ausnahmslos der Absender für alle Transportentgelte.
- Die Erhebung einer Warennachnahme ist unvereinbar mit dem internationalem
Expressversand. oct.ag akzeptiert deshalb ausnahmslos keine
Verpflichtung zur Erhebung einer Warennachnahme. Entsprechende
Klauseln, die der Versender / Auftraggeber in den Versandauftrag
aufnimmt, begründen für oct.ag keinerlei Verpflichtung
zur Beachtung dieser Klauseln, auch wenn dem nicht ausdrücklich
widersprochen wird.
- Von der Annahme zur Beförderung ausgeschlossen sind Güter
von besonderem Wert. Darunter fallen Münzen, Banknoten,
Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, ungefasste Edelsteine,
Industriediamanten, lose Metalle, Kunstwerke, Dias mit einem
Wert von über 5,- EUR sowie alle Sendungen deren Wert 7.500,-
EUR überschreitet. Ausgeschlossen sind ferner Waren,
welche durch die Beschaffenheit andere Waren beeinträchtigen
und gefährden, welche Fäulnis und schnellem Verderben
ausgesetzt sind sowie gefährliche Güter der Gefahrgutklassen
1 bis 9. Weiterhin vom Transport ausgeschlossen sind alle dem
Beförderungsverbot nach § 2 des Postgesetzes unterliegenden
Sendungen. Werden derartige Güter ohne besonderen Wert Hinweis übernommen,
so haftet der Auftraggeber auch ohne Verschulden für jeden
daraus entstandenen Schaden. stadpost.ag ist berechtigt, Sendungen
aufgrund der Inhaltserklärung gemäß den Versandpapieren
gegebenenfalls zurückzuweisen.
- Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung
der vereinbarten
Beförderung eine Verpackung erfordert, so zu verpacken,
dass es vor Verlust und Beschädigung (für Umschlag,
LKW- und Lufttransport) geschützt ist und dass auch dem
Frachtführer keine Schäden entstehen. Der Absender
hat das Gut ferner, soweit dessen vertragsgemäße Behandlung
dies erfordert, zu kennzeichnen. Jede Sendung muss mit einem
entsprechendem Versandauftrag versehen sein. Dieser ist auf unserer
Webseite zu der gehörigen Kundennummer hinterlegt. Der Versandauftrag
muss ordnungsgemäß an der Sendung befestigt werden.
Jede Sendung gilt als Einzelsendung. Sendungen, die nach dem
Ermessen von oct.ag unzulänglich verpackt sind, sind
von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte eine Sendung
falsch adressiert sein, so wird oct.ag die Sendung an den
Absender auf dessen Kosten zurücktransportieren.
- oct.ag ist berechtigt, Sendungen z.B. aus zolltechnischen
Gründen, zur Anschriftenermittlung oder aus sonstigen Gründen
zu öffnen und zu inspizieren.
- Wenn der endgültige Bestimmungsort einer Sendung oder
ein Zwischenlandepunkt in einem anderem Land als dem Abgangsland
liegt, kann das Warschauer Abkommen zur Anwendung gelangen, dass
die Haftung für Verluste oder Beschädigung von Gütern
beschränkt. oct.ag haftet dem Auftraggeber / Versender
für den eingetretenen Schaden bis zum Wert der Sendung,
maximal mit 500,- EUR, mindestens jedoch in Höhe der Haftung
zwingender Vorschriften (z.B. CMR, WA usw.). Eine darüber
hinausgehende Haftung besteht nicht. oct.ag haftet ebenfalls
nicht für Verzugs- und/oder Folgeschäden.
- Versicherungsschutz durch eine Speditionsversicherung (SpV)
besteht nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit – gegen
Zuschlag – sich gegen Schäden, für welche oct.ag
infolge der Haftungsbegrenzung nicht aufzukommen hat, gesondert
zu versichern. Der Auftraggeber wird oct.ag bei Verlust,
Beschädigung oder Verzögerung von allen Ansprüchen
Dritter, einschließlich eigener Versicherer freistellen,
die über die oct.ag im Rahmen der vorliegenden Bedingungen
zugestandene Haftung hinausgehen. Tritt ein Schadensereignis
ein, welches voraussichtlich zu einem Ersatzanspruch führen
wird (hiervon ausgenommen sind Höhere Gewalt sowie Unfall,
Streik o.ä.), so ist oct.ag unverzüglich vom
Auftraggeber zu unterrichten. Dieser hat folgende Belege vorzulegen:
Versandanzeige mit Schadensvermerk, Originalrechnung über
das vom Schaden betroffene Gut. Auch in einem hochwertigen Sammelverkehr
verbleiben Restrisiken. Besonders wichtige und /oder wertvolle
Sendungen melden Sie bitte vorher zur Festlegung besonderer Sicherheitsmaßnahmen
an.
- Zum Schutz der am Postverkehr Beteiligten hat der Gesetzgeber
den Unternehmen, welche Postdienste erbringen oder daran mitwirken,
besondere Verpflichtungen zur Wahrung des Postgeheimnisses und
des Datenschutzes auferlegt. Diesen Verpflichtungen hat sich
auch die oct.ag unterworfen und verfügt über
einen Datenschutzbeauftragten.
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder
werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung
tritt ersatzweise die entsprechende Bestimmung aus dem HGB, CMR,
oder WA.
- Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen
Sondervermögen aus diesen AGB unterliegenden Verträgen
ist Düsseldorf.
|
|
|