oct.ag stadpost.ag
banner_service

AGB I

Allgemeine Geschäftsbedingungen Briefbereich
oct.ag
Stand September 2022


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Bereich des Briefzustelldienstes, für die Beförderung gewöhnlicher sowie terminierter Briefe (nachfolgend Sendungen genannt), für den unter Regionalgebiet bezeichneten Zustellbereich. Ergänzend zu den AGB’s gilt das Leitungs- und Preisverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung.

2. Vertragsverhältnis

Das Vertragsverhältnis kommt jeweils bei der Übergabe der Briefsendungen an unsere Abholfahrer, bzw. die von uns beauftragten Unternehmen zustande. Dem Versender obliegt die Pflicht, die Einlieferungsliste detailliert auszufüllen, und dem Abholfahrer mit den Briefen zu übergeben oder an einem vereinbarten Platz (in der von der oct.ag zur Verfügung gestellten Box) zu hinterlegen. Der Versender ist verpflichtet die in Anspruch genommenen Dienstleistungen pünktlich zu vergüten. Bei anhaltendem Falschausfüllen der Übergabequittung durch den Versender behält sich oct.ag vor, die Abholung einzustellen. Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich und beinhaltet ein Zahlungsziel von 5 Tagen. Bei Nichteinhalten des Zahlungsziels behält sich oct.ag vor, die Abholung ohne vorherige Mahnung einzustellen. oct.ag arbeitet ausschließlich auf Grundlage dieser  AGB’s. Sollten Briefe zur Abholung bereitgestellt werden, die von der Beförderung ausgeschlossen sind, können diese an den Versender zurückgegeben werden. Bei Briefen, die das maximal angegebene Format überschreiten, erfolgt eine Nachberechnung. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.

3. Beförderungsausschluss

Von der Beförderung sind ausgeschlossen: Versendungen mit sitten- und verfassungswidrigen Schriften. Sendungen deren Inhalt Gefahr für Gesundheit und Leben der oct.ag Mitarbeiter sowie Mitarbeiter der beauftragten Unternehmen darstellen können. Geld sowie Wertpapiere sind von der Auslieferung ebenfalls ausgeschlossen. Sollten derartige Sendungen bei der oct.ag aufgegeben werden, behält sich die oct.ag vor diese Sendungen kostenpflichtig dem Absender zurückzuliefern.

4. Postfachzustellung

oct.ag nimmt keine Auslieferungen an Postfachadressen vor. oct.ag behält sich vor, postfachadressierte Sendungen zurück an den Absender auszuliefern.

5. Auslieferbestätigung                                                                                   

Briefe die persönlich zugestellt werden müssen (vergleichbar mit Übergabeeinschreiben) werden vom Empfänger oder dem, der sich unter der angegebenen Adresse als Empfangsberechtigter erklärt, mit Unterschrift und Datum quittiert.

6. Ablieferhindernisse

Briefe, die nicht zugestellt werden können, werden gemäß Versenderanweisung behandelt. oct.ag behält sich vor, Briefe nicht zuzustellen, wenn beim Empfänger nur unter unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten zugestellt werden kann z.B. große oder aggressive Hunde auf dem Grundstück, Gewalt gegen den Zusteller oder kein Briefkasten sowie kein eindeutig gekennzeichnetes Briefkasten.

7. Leistungsstörung

Im Falle eines Verlustes oder Beschädigung einer Sendung haftet oct.ag bis maximal 20 € des nachgewiesenen Schadens. oct.aghaftet nicht für Folge- oder Vermögensschäden. oct.ag haftet bei nicht pünktlich zugestellten Sendungen max. bis zum Betrag des bezahlten Transportgelds.

8. Sonstige Regelungen

(1) Ansprüche gegenüber der oct.ag können weder abgetreten noch verpfändet werden. Ausgenommen sind Ansprüche auf Schadenersatz und auf Erstattung von Leistungsentgelten, die abgetreten, aber nicht verpfändet werden können.
(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Auftragnehmers aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, die
Ansprüche des Auftraggebers sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt.
(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen aus diesen AGB unterliegenden Verträgen ist Düsseldorf.
(4) Für einen zwischen oct.ag und dem Versender geschlossenen Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn oct.ag ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.



AGB II

Allgemeine Geschäftsbedingungen nationaler Expressbereich
oct.ag
Stand September 2022

  1. Die Beförderung erfolgt auf der Basis des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie  der nachfolgenden Bedingungen. Der Beförderungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (oct.ag) kommt durch die mündliche oder schriftliche Annahme des Angebotes von oct.ag an den Auftraggeber zustande.
  1. Zustellung und Auslieferung von Sendungen erfolgt nur gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Personen, von denen nach Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen befugt sind. oct.ag bestimmt die Versendungsart sowie den Versendungsweg. oct.ag ist berechtigt, andere Transportunternehmen mit der Beförderung der Sendung zu Beauftragen.
  1. Die Berechnung der Aufträge erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach mündlicher bzw. schriftlicher Einzelabsprache. Rechnungen werden wöchentlich erstellt und sind nach 5 Tagen rein netto Kasse fällig. oct.ag ist berechtigt, bei fälligen Rechnungen Sendungen solange zurückzuhalten, bis das Konto ausgeglichen ist. Die Erstellung von Einzelrechnungen ist gegen ein zusätzliches Entgelt in angemessener Höhe möglich. Im Falle des Zahlungsverzuges ist oct.ag berechtigt, dem Auftraggeber je angefangenem Kalendermonat 1% Zinsen zu berechnen. Des Weiteren wird pro ausgestellte Mahnung eine Pauschale von EUR 15,00 netto fällig. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  1. Bei Sendungen, deren Annahme vom Empfänger verweigert wird, erfolgt die Rücksendung auf Anweisung des Versenders / Auftraggebers zu den jeweils gültigen Tarifen. Kosten, die durch eine Tourenumverfügung des Arbeitgebers oder sonstigen Berechtigten entstehen, trägt der Auftraggeber. Ist der Empfänger mehr als 5 Werktage nicht annahmebereit, so werden entstehende Lagerkosten ebenfalls dem Auftraggeber belastet.
  1. Bei unfreien Sendungen werden die Frachtkosten dem Empfänger in Rechnung gestellt.  Sollte der Empfänger die Zahlung verweigern oder mit der Zahlung mehr als 4 Wochen in Verzug treten, so wird der Gesamtbetrag zzgl. 20,- EUR Bearbeitungsgebühr dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Sollte der Empfänger die Annahme verweigern so wird die Sendung an den Auftraggeber zurückbefördert. Die hierfür anfallenden Kosten (Hin- und Rücktransport) trägt der Auftraggeber.
  1. Von der Annahme zur Beförderung ausgeschlossen sind Güter von besonderem Wert. Darunter fallen Münzen, Banknoten, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, ungefasste Edelsteine, Industriediamanten, lose Metalle, Kunstwerke, Dias mit einem Wert von über 5,- EUR sowie alle Sendungen deren Wert 7.500,- EUR überschreitet. Ausgeschlossen sind ferner Waren, welche durch die Beschaffenheit andere Waren beeinträchtigen und gefährden, welche Fäulnis und schnellem Verderben ausgesetzt sind sowie gefährliche Güter der Gefahrgutklassen 1 bis 9. Weiterhin vom Transport ausgeschlossen sind alle dem Beförderungsverbot nach § 2 des Postgesetzes unterliegenden Sendungen. Werden derartige Güter ohne besonderen Wert Hinweis übernommen, so haftet der Auftraggeber auch ohne Verschulden für jeden daraus entstandenen Schaden. stadpost.ag ist berechtigt, Sendungen aufgrund der Inhaltserklärung gemäß den Versandpapieren gegebenenfalls zurückzuweisen.
  1. Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung eine Verpackung erfordert, so zu verpacken, dass es vor Verlust und Beschädigung (für Umschlag und LKW-Transport) geschützt ist und dass auch dem Frachtführer keine Schäden entstehen. Der Absender hat das Gut ferner, soweit dessen vertragsgemäße Behandlung dies erfordert, zu kennzeichnen. Jede Sendung muss mit einem entsprechenden Versandauftrag versehen sein. Dieser ist auf unserer Webseite zu der gehörigen Kundennummer hinterlegt. Der Versandauftrag muss ordnungsgemäß an der Sendung befestigt werden. Jede Sendung gilt als Einzelsendung. Sendungen die nach dem Ermessen von oct.ag unzulänglich verpackt sind, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte eine Sendung falsch adressiert sein, so wird oct.ag die Sendung an den Absender auf dessen Kosten zurücktransportieren.
  1. oct.ag ist berechtigt, Sendungen z.B. zur Anschriftenermittlung oder aus sonstigen Gründen zu öffnen und zu inspizieren.
  1. Bei Verlust oder Beschädigung haftet oct.ag dem Auftraggeber für den eingetretenen Schaden bis zum Wert der Sendung, maximal mit EUR 500,00, mindestens jedoch mit einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten für jedes Kilogramm Rohgewicht. (Dies entspricht 10,23 EUR je kg) Ein darüber hinausgehende Haftung besteht nicht. oct.ag haftet ebenfalls nicht für Verzugs- und/oder Folgeschäden.
  1. Versicherung durch eine Speditionsversicherung (SpV) besteht nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit – gegen Zuschlag – sich gegen Schäden, für welche oct.ag infolge der Haftungsbegrenzung nicht aufzukommen hat, gesondert zu versichern. Der Auftraggeber wird oct.ag bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich eigener Versicherer freistellen, die über die oct.ag im Rahmen der vorliegenden Bedingungen zugestandene Haftung hinausgehen. Tritt ein Schadensereignis ein, welches voraussichtlich zu einem Ersatzanspruch führen wird (hiervon ausgenommen sind Höhere Gewalt sowie Unfall, Streik o.ä.), so ist oct.ag unverzüglich vom Auftraggeber zu unterrichten. Dieser hat folgende Beläge vorzulegen: Versandanzeige mit Schadensvermerk, Originalrechnung über das vom Schaden betroffene Gut. Auch in einem hochwertigen Sammelverkehr verbleiben Restrisiken. Besonders wichtige und /oder wertvolle Sendungen melden Sie bitte vorher zur Festlegung besonderer Sicherheitsmaßnahmen an.
  1. Zum Schutz der am Postverkehr Beteiligten hat der Gesetzgeber den Unternehmen, welche Postdienste erbringen oder daran mitwirken, besondere Verpflichtungen zur Wahrung des Postgeheimnisses und des Datenschutzes auferlegt. Diesen Verpflichtungen hat sich auch die oct.ag unterworfen und verfügt über einen Datenschutzbeauftragten.
  1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt ersatzweise die entsprechende Bestimmung aus dem HGB.
  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen aus diesen AGB unterliegenden Verträgen ist Düsseldorf.


AGB III

Allgemeine Geschäftsbedingungen internationaler Expressbereich
oct.ag
Stand September 2022

  1. Die Beförderung erfolgt auf Basis des Handelsgesetzbuches (HGB), bei grenzüberschreitendem Verkehr innerhalb Europas gemäß dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), im internationalen Luftfrachtverkehr gemäß dem Warschauer Abkommen (WA) im Rahmen seines Geltungsbereiches sowie der nachfolgenden Bedingungen. Der Beförderungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (oct.ag) kommt durch die mündliche oder schriftliche Annahme des Angebotes von oct.ag an den Auftraggeber zustande.
  1. Zustellung und Auslieferung von Sendungen erfolgt nur gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Personen, von denen nach Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen befugt sind. Stadtpost.ag bestimmt die Versendungsart sowie den Versendungsweg. oct.ag ist berechtigt, andere Transportunternehmen mit der Beförderung der Sendung zu beauftragen.

  1. Die Berechnung der Aufträge erfolgt, nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach mündlicher bzw. schriftlicher Einzelabsprache. Rechnungen werden wöchentlich erstellt und sind nach 5 Tagen rein netto Kasse fällig. oct.ag ist berechtigt, bei fälligen Rechnungen Sendungen solange zurückzuhalten, bis das Konto ausgeglichen ist. Die Erstellung von Einzelrechnungen ist gegen ein zusätzliches Entgelt in angemessener Höhe möglich. Im Falle des Zahlungsverzugs ist oct.ag berechtigt, dem Auftraggeber je angefangenen Kalendermonat 1% Zinsen zu berechnen. Des Weiteren wird pro ausgestellte Mahnung eine Pauschale von EUR 15,00 netto fällig. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  1. Bei Sendungen, deren Annahme vom Empfänger verweigert wird, erfolgt die Rücksendung auf Anweisung des Versenders / Auftraggebers zu den jeweils gültigen Tarifen. Kosten, die durch eine Tourenumverfügung des Arbeitgebers oder sonstigen Berechtigten entstehen, trägt der Auftraggeber. Ist der Empfänger mehr als 5 Werktage nicht annahmebereit, so werden entstehende Lagerkosten ebenfalls dem Auftraggeber belastet.
  1. Der Versender ist verpflichtet, alle Auskünfte zu erteilen, die vor Aushändigung der Sendung an den Empfänger zur Erfüllung der Zoll-, Steuer- oder Polizeivorschriften erforderlich sind, und alle zu diesem Zweck notwendigen Begleitpapiere dem Luftfrachtbrief beizugeben. Der Absender haftet dem Luftfrachtführer für alle Schäden, die aus dem Fehlen, der Unzulänglichkeit dieser Auskünfte und Papiere entstehen, es sei denn, dass dem Luftfrachtführer oder seinen Leuten ein Verschulden zur Last fällt. Mit der Übergabe der Sendung an oct.ag wird oct.ag oder ein durch oct.ag beauftragtes Unternehmen als Zollagent mit der Zollabfertigung beauftragt. Zollstrafen, Lagergebühren und sonstige Kosten, die durch Handlungen der Zollbehörden oder aufgrund Fehlens vollständiger Ausfuhrdokumente, Lizenzen oder Erlaubnisbescheinigungen seitens des Versenders oder des Empfängers entstehen, werden dem Empfänger gemeinsam mit ggf. erhobenen Zollgebühren und Steuern in Rechnung gestellt. Falls der Empfänger nicht auf erste Anforderung zahlt, ist der Versender- und wenn dieser vom Vertragspartner- für die Zahlung haftbar. Aus Abwicklungstechnischen Gründen müssen sendungsbegleitende, für Dritte bestimmte Unterlagen (z.B. Lieferscheine) unmittelbar und sicher am Sendungsgut befestigt werden.
  1. Muss wegen falscher Angaben im Versandauftrag eine neue Rechnung erstellt werden, berechnet oct.ag eine Gebühr von EUR 10,- zzgl. MwSt. Rechnungen des Spediteurs sind sofort zu begleichen. Einfuhrumsatzsteuer, Einfuhrzölle und sonstige damit verbundene Aufwendungen sind bei Zustellung zahlbar, alle übrigen Beträge innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt.
  1. Ein schriftlicher Abliefernachweis kann zum Preis von 20,- EUR pro Nachweis angefordert werden.
  1. Unfreie Sendungen sind vom internationalen Versand ausgeschlossen. Es haftet ausnahmslos der Absender für alle Transportentgelte.
  1. Die Erhebung einer Warennachnahme ist unvereinbar mit dem internationalem Expressversand. oct.ag akzeptiert deshalb ausnahmslos keine Verpflichtung zur Erhebung einer Warennachnahme. Entsprechende Klauseln, die der Versender / Auftraggeber in den Versandauftrag aufnimmt, begründen für oct.ag keinerlei Verpflichtung zur Beachtung dieser Klauseln, auch wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  1. Von der Annahme zur Beförderung ausgeschlossen sind Güter von besonderem Wert. Darunter fallen Münzen, Banknoten, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, ungefasste Edelsteine, Industriediamanten, lose Metalle, Kunstwerke, Dias mit einem Wert von über 5,- EUR sowie alle Sendungen deren Wert 7.500,- EUR überschreitet. Ausgeschlossen sind ferner Waren, welche durch die Beschaffenheit andere Waren beeinträchtigen und gefährden, welche Fäulnis und schnellem Verderben ausgesetzt sind sowie gefährliche Güter der Gefahrgutklassen 1 bis 9. Weiterhin vom Transport ausgeschlossen sind alle dem Beförderungsverbot nach § 2 des Postgesetzes unterliegenden Sendungen. Werden derartige Güter ohne besonderen Wert Hinweis übernommen, so haftet der Auftraggeber auch ohne Verschulden für jeden daraus entstandenen Schaden. stadpost.ag ist berechtigt, Sendungen aufgrund der Inhaltserklärung gemäß den Versandpapieren gegebenenfalls zurückzuweisen.
  1. Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der  vereinbarten Beförderung eine Verpackung erfordert, so zu verpacken, dass es vor Verlust und Beschädigung (für Umschlag, LKW- und Lufttransport) geschützt ist und dass auch dem Frachtführer keine Schäden entstehen. Der Absender hat das Gut ferner, soweit dessen vertragsgemäße Behandlung dies erfordert, zu kennzeichnen. Jede Sendung muss mit einem entsprechendem Versandauftrag versehen sein. Dieser ist auf unserer Webseite zu der gehörigen Kundennummer hinterlegt. Der Versandauftrag muss ordnungsgemäß an der Sendung befestigt werden. Jede Sendung gilt als Einzelsendung. Sendungen, die nach dem Ermessen von oct.ag unzulänglich verpackt sind, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte eine Sendung falsch adressiert sein, so wird oct.ag die Sendung an den Absender auf dessen Kosten zurücktransportieren.
  1. oct.ag ist berechtigt, Sendungen z.B. aus zolltechnischen Gründen, zur Anschriftenermittlung oder aus sonstigen Gründen zu öffnen und zu inspizieren.
  1. Wenn der endgültige Bestimmungsort einer Sendung oder ein Zwischenlandepunkt in einem anderem Land als dem Abgangsland liegt, kann das Warschauer Abkommen zur Anwendung gelangen, dass die Haftung für Verluste oder Beschädigung von Gütern beschränkt. oct.ag haftet dem Auftraggeber / Versender für den eingetretenen Schaden bis zum Wert der Sendung, maximal mit 500,- EUR, mindestens jedoch in Höhe der Haftung zwingender Vorschriften (z.B. CMR, WA usw.). Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht. oct.ag haftet ebenfalls nicht für Verzugs- und/oder Folgeschäden.
  1. Versicherungsschutz durch eine Speditionsversicherung (SpV) besteht nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit – gegen Zuschlag – sich gegen Schäden, für welche oct.ag infolge der Haftungsbegrenzung nicht aufzukommen hat, gesondert zu versichern. Der Auftraggeber wird oct.ag bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich eigener Versicherer freistellen, die über die oct.ag im Rahmen der vorliegenden Bedingungen zugestandene Haftung hinausgehen. Tritt ein Schadensereignis ein, welches voraussichtlich zu einem Ersatzanspruch führen wird (hiervon ausgenommen sind Höhere Gewalt sowie Unfall, Streik o.ä.), so ist oct.ag unverzüglich vom Auftraggeber zu unterrichten. Dieser hat folgende Belege vorzulegen: Versandanzeige mit Schadensvermerk, Originalrechnung über das vom Schaden betroffene Gut. Auch in einem hochwertigen Sammelverkehr verbleiben Restrisiken. Besonders wichtige und /oder wertvolle Sendungen melden Sie bitte vorher zur Festlegung besonderer Sicherheitsmaßnahmen an.
  1. Zum Schutz der am Postverkehr Beteiligten hat der Gesetzgeber den Unternehmen, welche Postdienste erbringen oder daran mitwirken, besondere Verpflichtungen zur Wahrung des Postgeheimnisses und des Datenschutzes auferlegt. Diesen Verpflichtungen hat sich auch die oct.ag unterworfen und verfügt über einen Datenschutzbeauftragten.
  1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt ersatzweise die entsprechende Bestimmung aus dem HGB, CMR, oder WA.
  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen aus diesen AGB unterliegenden Verträgen ist Düsseldorf.